rechtsanwalt-verkehrsrecht-saarbrücken
  • Jahrgang 1965. Jurastudium an der Universität des Saarlandes, Referendariat und Erwerb des zweiten juristischen Staatsexamens im Bezirk des Saarländischen Oberlandesgerichtes 1994.

  • Zugelassener Rechtsanwalt seit Januar 1995.

  • Tätigkeit als selbständiger Anwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Kotz seit 1995, seit 2001 in Sozietät mit Rechtsanwalt Ferlazzo.

  • Rechtsanwalt Louis ist insbesondere als Experte auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts mit seinen Ausstrahlungen in das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht tätig.

Das Verkehrsunfallrecht ist von dem immer größer werdenden Bemühen der Versicherer geprägt, die Schadensregulierung im eigenen Interesse zu beeinflussen, womit häufig der Versuch einer Verkürzung der Ansprüche der Geschädigten einhergeht.

Rechtsanwalt Louis vertritt unsere Mandanten daher unverzüglich nach dem Unfallgeschehen gegen den jeweiligen Versicherer, um in Ihrem Interesse eine ungewollte Einflussnahme des Schädigers zu unterbinden und Ihre Ansprüche in voller Höhe unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtsprechung durchzusetzen.

Eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts ist selbstverständlich.

Des Weiteren haben sich in über 25-jähriger anwaltlicher Berufserfahrung weitere
Tätigkeitsschwerpunkte herausgebildet: